Reitbuch

Pferdezentrum Hof Becker

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Pferdezentrum Hof Becker

BUCHUNG:

  1. Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
  2. Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) – informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.

DATENSCHUTZ:

  1. Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
  2. Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.

GEBÜHREN/ENTGELTE:

  1. Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
  2. Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.

GEFAHREN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

  1. Reiten ist eine Risikosportart. Pferde sind, auch wenn sie gut erzogen und ausgebildet sind, Fluchttiere. Wir bemühen uns nach Kräften Pferde und Reitschüler bestmöglich auszubilden, um Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden. Trotzdem kann immer etwas passieren. Für Unfälle, welche aus der natürlichen Gefahr durch den Umgang mit Pferden und die Ausübung des Reitsports entstehen, sind weder Hof Becker bzw. ihre Erfüllungsgehilfen noch die Pferdeeigentümer haftbar zu machen. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

REITAUSRÜSTUNG:

  1. Die Reitausrüstung sollte geeignet und angemessen gewählt werden. Angeraten werden ein gut sitzender Reithelm und feste, über den Knöchel reichende, Schuhe mit Absatz. Außerdem eine Hose, welche alle Bewegungen zulässt, ohne zu rutschen. Bei ungeeigneter Kleidung und Ausrüstung kann ein Reitschüler vom Unterricht ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

REITKURSE UND EVENTS

  1. Werden über das Reitbuch grundsätzlich als ganze Kurse gebucht und gezahlt. Erscheint der/die Schüler/n zu einer oder mehreren Lektionen nicht, so verfallen diese. Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierung bis 7 Tage vorher werden 50% des Preises fällig.

REITSTUNDEN

  1. Werden im Reitbuch gebucht und müssen, so sie nicht eingehalten werden können, bis spätestens 24 Stunden vorher im Reitbuch storniert werden. Andernfalls werden sie voll berechnet. Neue Stunden können erst dann wieder gebucht werden, wenn die ausgefallene Stunde bezahlt wurde.
  2. Ausfallende Reitstunden. Jeder kann mal krank werden oder anderweitig verhindert sein. Aus diesem Grund müssen Reitschüler die an monatlich abgerechneten Reitstunden teilnehmen bis zu 4 ausfallende Reitstunden pro Jahr tolerieren. Bei mehr als 4 Ausfällen können die Ausgefallenen Stunden nachgeholt werden. Im Gegenzug bietet die Reitschule bei Stornierung über das Reitbuch mindestens 24 Stunden vorher die Möglichkeit Reitstunden innerhalb von 3 Monaten in einer anderen, gleichwertigen, Gruppe, sofern ein Platz frei ist, nachzuholen.
  3. Vertretung: Ist die Reitlehrerin durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, so kann die Reitschule eine geeignete Vertretungskraft mit der Durchführung des Unterrichts beauftragen.